
Es gibt Lebensumstände, in denen Eltern ihre Verantwortung gegenüber ihrem Kind ganz oder teilweise nicht erfüllen können. Zum Schutz des Kindes und zur Wahrung seiner Interessen entscheiden die Familiengerichte in diesen Fällen über die Einrichtung einer gesetzlichen Vertretung.
Dabei umfasst die Vormundschaft die gesamte Bandbreite der elterlichen Sorge, während im Rahmen einer Pflegschaft die Sorge für einzelnen Bereiche übertragen wird, beispielsweise für die gesundheitlichen oder schulischen Belange.