Gesetzliche Betreuung als Auftrag
Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass volljährige Menschen ihre persönlichen Angelegenheiten nur noch teilweise oder gar nicht mehr erledigen können. Dazu zählen beispielsweise Altersverwirrtheit, psychische Erkrankungen sowie geistige, seelische oder körperliche Behinderungen. In Situationen wie diesen kann ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.
Der Betreuer ist der rechtliche Vertreter des Betreuten. Seine Pflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 1896 und folgende geregelt. Seine Aufgaben sind unter anderem
• den Betreuten zu beraten und zu unterstützen
• die vorhandenen Fähigkeiten zu fördern und zu stärken
• nach den Bedürfnissen und im Interesse des Betreuten zu handeln
Zahlreiche Pflichten
Der Betreuer kümmert sich je nach Auftrag zum Beispiel um die finanziellen Verhältnisse des Betreuten. Er sorgt dafür, dass Schulden reguliert oder Ansprüche geltend gemacht werden. Er erledigt Behördengängen und Antragstellungen. Im Bereich der Gesundheitsvorsorge organisiert er notwendige Arztbesuche und stellt eine ausreichende medizinische Versorgung zum Beispiel durch Pflegedienste sicher.
Der gesetzliche Betreuer unterstützt den Betreuten gegebenenfalls bei der Suche nach geeignetem Wohnraum und sorgt dafür, dass die vertraglichen Verhältnisse ordnungsgemäß geregelt werden. Er kann den Aufenthalt des Betreuten bestimmen und, wenn erforderlich, die Unterbringung in geeigneten Institutionen veranlassen.
Über den gesetzlichen Auftrag hinaus ist es uns sehr wichtig, die Angehörigen und das soziale Umfeld des Betreuten in den Prozess der Begleitung einzubeziehen. Die persönlichen Anliegen des Betreuten werden wertgeschätzt und so weit als möglich berücksichtigt.
Wir informieren Sie gerne!