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SKFM Mettmann e.V.
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Hilfe für Betroffene
In der Verantwortung für den Schutz Minderjähriger sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener ist es unser besonderes Anliegen, ein professionelles, transparentes und rechtssicheres Verfahren zur Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt zu gewährleisten.

Hilfe für Betroffene

In der Verantwortung für den Schutz Minderjähriger sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener ist es unser besonderes Anliegen, ein professionelles, transparentes und rechtssicheres Verfahren zur Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt zu gewährleisten.

Dafür hat der SKFM Mettmann die „Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen“ verbindlich übernommen.

Dabei ist es uns wichtig, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, die alle Formen der Gewalt erfasst. Und wir möchten für Betroffene, die als Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene durch Beschäftigte des SKFM Mettmann (sexualisierte) Gewalt erfahren oder erfahren haben, ansprechbar sein.

Auf der Grundlage der Leitlinien bieten wir die Möglichkeit, sich an die auf dieser Seite vorgestellten Ansprechpersonen zu wenden. Diese stehen Ihnen oder Ihren Angehörigen für Gespräche und auch die Vermittlung von Hilfsangeboten zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere beratende, therapeutische und ggf. seelsorgerliche oder auch finanzielle Hilfen.

Der Deutsche Caritasverband ist dem bestehenden und bewährten Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) beigetreten. Menschen, die in Einrichtungen der Caritas Leid erfahren haben, erhalten so eine schnelle und systematische Entscheidung über mögliche Anerkennungsleistungen.

Die Höhe der individuellen Anerkennungszahlungen legt dabei die UKA in Bonn fest. Weitere Informtionen gibt es auch bei www.anerkennung-kirche.de 

Bitte beachten Sie: Bei (sexueller) Gewalt innerhalb von Familien wenden Sie sich bitte an entsprechende Beratungsstellen vor Ort. Hilfreich dafür kann das „Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch“ sein.

Möchten Sie als Mitarbeitende im Diözesan-Caritasverband über eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sprechen, dann wenden Sie sich bitte an die verantwortlichen Ansprechpersonen der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Diese Ansprechpersonen stehen Betroffenen, die als Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene (sexualisierte) Gewalt erfahren oder erfahren haben, zur Verfügung:

Unabhängige Ansprechpersonen

Beatrix Optenhövel

Beatrix Optenhövel

Sozialpädagogin, Lehrbeauftragte für Themenzentrierte Interaktion, Systemische Therapeutin
Marie-Therese Wirtz-Doerr

Marie-Therese Wirtz-Doerr

Dipl. Pädagogin, Organisationsberaterin
Willi Knust

Willi Knust

Diplom-Sozialarbeiter, systemischer Supervisor

Sie überlegen, ob Sie einen konkreten Hinweis, eine Frage oder einen Verdacht melden wollen? In dieser Übersicht erfahren Sie, was Sie von der oben benannten Ansprechperson erwarten können und dürfen. 

Ansprechpersonen im SKFM Mettmann

Petra Spiritus

Interne Ansprechperson

Eva-Maria Düring

Verantwortlich für Fallbearbeitung

Kirchliche und nichtkirchliche Beratungsstellen

Vielleicht sind Sie sich noch gar nicht sicher, ob Sie mit Ihren Erfahrungen unmittelbar Kontakt zu einer der vorstehenden Ansprechpersonen des Diözesan-Caritasverbandes oder den im Erzbistum Köln beauftragten unabhängigen Ansprechpersonen aufnehmen möchten. Vielleicht wollen Sie auch zunächst einmal über Ihre schwierige Situation mit jemandem sprechen. Oder Sie suchen bewusst eine nichtkirchliche Beratung.

Hier finden Sie entsprechende Kontaktstellen: 

Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 
Sie ist rund um die Uhr, an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht erreichbar.

Hilfeportal Sexueller Missbrauch - Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: 0800 22 55 530 (kostenfrei & anonym).

Zartbitter Köln e. V.: Sachsenring 2 – 4, 50677 Köln, Tel. +49 22 1 – 31 20 55, Fax: +49 22 1 – 9 32 03 97, info@zartbitter.de  

Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen: Reichensperger Platz 1, 50670 Köln, Opferhotline: 0221 399 099 64, poststelle@opferschutzbeauftragte.nrw.de .

Leuchtzeichen Beratungsstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext 

Viele Menschen in solchen Situationen suchen auch zuerst einmal den Austausch mit anderen Betroffenen, z.B. Selbsthilfegruppen. 

Betroffene Menschen können sich auch Rat und Hilfe bei der Opferschutzorganisation „Weisser Ring“ holen.
Die Kontaktdaten finden Sie hier  Sollten Betroffene nicht aus Köln sein, so wird über diese Kontaktadresse  an eine Beratung in der Nähe des Wohnortes vermittelt.

Frauen, die als Erwachsene in kirchlichen Räumen einschließlich Orden Missbrauch und/oder Gewalt erfahren haben, können sich auch an die Anlaufstelle für von Gewalt in Kirche betroffene Frauen wenden.

Kontakt zu Polizei und Staatsanwaltschaft

Betroffene sexualisierter Gewalt deren Angehörige oder gesetzliche Vertreterinnen bzw. Vertreter haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, sich direkt an die staatlichen Behörden, d.h. die Polizei oder Staatsanwaltschaften zu wenden.

Kontakt zu Polizeibehörden in NRW finden Sie hier 

Informationen zu Staatsanwaltschaften und dem Ermittlungsverfahren finden Sie hier 

Wie ist das weitere Verfahren nach einer Meldung?

Der SKFM Mettmann nimmt jeden Fall oder Verdacht von (sexualisierter) Gewalt sehr ernst. Allen Hinweisen, Anhaltspunkten und Verdachtsmomenten wird nachgegangen. Nach dem Erhalt einer Meldung von (sexualisierter) Gewalt prüfen die unabhängigen Ansprechpersonen zunächst, welches weitere Vorgehen notwendig ist. Die für das Verfahren zuständige Person im SKFM Mettmann ist für die weitere Bearbeitung verantwortlich. Sie koordiniert das weitere Vorgehen nach den Leitlinien. Während des gesamten Verfahrens stehen den Betroffenen die unabhängigen Ansprechpersonen zur Seite, sofern diese das wünschen. Betroffene werden über die ergriffenen Maßnahmen und den jeweiligen Stand der Umsetzung unterrichtet.   

Hinweis zum Datenschutz

Wenn Sie sich melden, um (sexualisierte) Gewalterfahrungen mitzuteilen, dann werden in einem solchen Zusammenhang grundsätzlich immer auch sehr persönliche, sensible und teilweise auch intime Daten erfasst. Diese Daten sind in der Folge Grundlage für die weitere Be- und Aufarbeitung eines Sachverhalts oder auch für das Angebot und die Vermittlung von weitergehenden Hilfen.
Auch die benannten Ansprechpersonen erfassen derartige Daten. Darüber werden Sie im Einzelnen von den Ansprechpersonen aufgeklärt. Bitte haben Sie keine Scheu, nachzufragen, warum, weshalb und wozu bestimmte Daten erfragt und erfasst werden.