Die Präventionsarbeit des SKFM Mettmann zielt auf ein professionelles, transparentes und rechtssicheres Vorgehen, um der Verantwortung für den Schutz von Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener gerecht zu werden.
Kernanliegen ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, die die Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit stärkt, Betroffene vor (sexualisierter) Gewalt schützt und eine Aufarbeitung von Vorfällen sexualisierter Gewalt sicherstellt.
Prävention erfordert eine sachgemäße Ausgestaltung in den einzelnen Arbeitsfeldern, in denen Mitarbeitende in verschiedener Art, Intensität und Dauer im Kontakt mit Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürften Erwachsenen stehen.
Abgesehen von fachspezifischen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt gegenüber Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürften Erwachsenen wird die Präventionsarbeit der Caritas auf der Basis der Präventionsordnung der NRW-Bistümer in der Fassung vom 1. Mai 2022 gestaltet.
Konkret beschrieben wird die Präventionsarbeit im Institutionellen Konzept zum Schutz vor Gewalt (ISK), dem Verhaltenskodex des SKFM Mettmann und konkret umgesetzt durch verpflichtende Schulungen.
Institutionelle Schutzkonzepte
Zur Aktualisierung der Darstellung von Beschwerdewegen im Institutionellen Schutzkonzept gemäß den Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes zum Umgang mit sexualisierter Gewalt stellen wir Ihnen unsere hierfür erstellte Verfahrensbeschreibung sowie unsere Übersicht zum Verfahren zur Verfügung.
Der SKFM Mettmann hat ein umfangreiches institutionelles Schutzkonzept entwickelt.
Stabstelle Prävention im Erzbistum Köln
Zur Unterstützung einer wirksamen Umsetzung der Prävention in den verschiedenen Arbeitsfeldern arbeiten wir zusammen mit der Stabstelle Prävention des Erzbistums Köln. Auf der Website der Stabstelle Prävention finden Sie zahlreiche Information zu Rechtsgrundlagen, Qualifikationsanforderungen, Veranstaltungen und Materialien etc.