Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
Es gibt Lebensumstände, in denen Eltern ihre Verantwortung gegenüber ihrem Kind ganz oder teilweise nicht erfüllen können. Zum Schutz des minderjährigen Kindes und zur Wahrung seiner Interessen entscheiden die Familiengerichte in diesen Fällen über die Einrichtung einer Vormundschaft oder Pflegschaft.
Die Vormundschaft als gesetzliche Vertretung umfasst die gesamte Bandbreite der elterlichen Sorge, während im Rahmen einer Pflegschaft die Sorge für einzelne Bereiche, wie beispielsweise die gesundheitlichen oder die schulischen Belange, übertragen wird.
Kinder stärken an Eltern statt
Oftmals steht unser Handeln im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen der beteiligten Personen im familiären und weiteren sozialen Umfeld der Mündel. Unser Platz ist dabei stets an der Seite der Kinder und Jugendlichen, die entsprechend ihrem Entwicklungsstand in die Entscheidungen miteinbezogen werden. Wir setzen uns parteilich für ihre Belange ein.
Eine besondere Gruppe bilden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern in die Bundesrepublik einreisen und hier um Asyl suchen.
Vormundschaften und Pflegschaften im Ehrenamt
Möchten Sie uns bei dieser Tätigkeit unterstützen, mit den von uns vertretenen Kindern und Jugendlichen gemeinsam etwas unternehmen und sie auf ihrem Weg in das Erwachsenenleben als verlässlicher Partner begleiten?
Oder haben Sie Interesse, selbst eine Vormundschaft oder Pflegschaft im Ehrenamt zu übernehmen? Wir informieren Sie über die Voraussetzungen für diese verantwortungsvolle Aufgabe und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Gerne begleiten wir Sie auch während der Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.